projets
10 TaBV 43/22•LAG Niedersachsen, 2023-03-24, 10 TaBV 43/22
10 TaBV 43/22Tribunal du travail24 mars 2023
Entscheidungsdatum: 2023-03-24
Aktenzeichen: 10 TaBV 43/22
ECLI: [keine Angabe]
Dokumenttyp: Beschluss
Referenz: WKRS 2023, 23107
In dem Beschlussverfahren pp. hat die 10. Kammer des Landesarbeitsgerichts Niedersachsen ohne mündliche Verhandlung am 24. März 2023 durch den Vorsitzenden Richter am Landesarbeitsgericht Dreher beschlossen:
Tenor: Die Beschlussformel des Beschlusses vom 17. Januar 2023 - 10 TaBV 43/22 - wird dahin berichtigt, dass ihr zweiter Satz lautet:
Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.
GründeDie Formulierung "Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen" beruht auf einem nicht mehr aufklärbaren Übertragungsfehler. Nach dem Beratungsergebnis sollte die Rechtsbeschwerde zugelassen werden. Das ergibt sich sowohl aus Ziff. IV. der Gründe des von allen Mitgliedern der Kammer unterzeichneten Beschlusses als auch aus der Sitzungsniederschrift als auch schließlich aus der ebenfalls von allen Mitgliedern der Kammer nach Beratung und vor Verkündung unterzeichneten Beschlussformel (Bl. 345 d.A.). Daher liegt eine offenbare Unrichtigkeit vor, die gemäß § 319 Abs. 1 ZPO zu berichtigen ist.
Gegen diese Entscheidung findet ein Rechtsmittel nicht statt.
Hinweis:Hinweis: Das Dokument wurde redaktionell aufgearbeitet und unterliegt in dieser Form einem besonderen urheberrechtlichen Schutz. Eine Nutzung über die Vertragsbedingungen der Nutzungsvereinbarung hinaus - insbesondere eine gewerbliche Weiterverarbeitung außerhalb der Grenzen der Vertragsbedingungen - ist nicht gestattet.
Connectez Omnilex pour rechercher dans le corpus juridique depuis votre assistant IA.