LSG Niedersachsen-Bremen, 2003-05-20, L 4 B 4/03 SF

L 4 B 4/03 SFTribunal des assurances sociales20 mai 2003

Texte intégral

LSG Niedersachsen-Bremen — 2003-05-20 — L 4 B 4/03 SF — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2003-05-20

Aktenzeichen: L 4 B 4/03 SF

ECLI: ECLI:DE:LSGNIHB:2003:0520.L4B4.03SF.0A

Dokumenttyp: Beschluss

Referenz: WKRS 2003, 21108

Tenor

Tenor: Die Beschwerde wird zurückgewiesen. Kosten sind nicht zu erstatten.

Gründe

Gründe1Die nach § 17a Abs. 4 Satz 3 Gerichtsverfassungsgesetz zulässige Beschwerde ist zulässig.

2Sie ist jedoch nicht begründet. Denn das Sozialgericht Hildesheim (SG) hat den Rechtsstreit zu Recht an das Verwaltungsgericht Hannover verwiesen.

3Zur Begründung verweist der Senat auf die zutreffenden Ausführungen im angefochtenen Beschluss des SG vom 4. April 2003.

4Dieser Beschluss ist unanfechtbar (§ 177 Sozialgerichtsgesetz).

doc_footer

Hinweis:Hinweis: Das Dokument wurde redaktionell aufgearbeitet und unterliegt in dieser Form einem besonderen urheberrechtlichen Schutz. Eine Nutzung über die Vertragsbedingungen der Nutzungsvereinbarung hinaus - insbesondere eine gewerbliche Weiterverarbeitung außerhalb der Grenzen der Vertragsbedingungen - ist nicht gestattet.

Poursuivez vos recherches dans ChatGPT ou Claude

Connectez Omnilex pour rechercher dans le corpus juridique depuis votre assistant IA.