LG Verden, 2011-03-29, 1 Qs 35/11

1 Qs 35/11Tribunal cantonal29 mars 2011

Texte intégral

LG Verden — 2011-03-29 — 1 Qs 35/11 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2011-03-29

Aktenzeichen: 1 Qs 35/11

ECLI: ECLI:DE:LGVERDN:2011:0329.1QS35.11.0A

Dokumenttyp: Urteil

Referenz: WKRS 2011, 13228

verkuendung

In dem Strafverfahren ... hat die 1. große Strafkammer des Landgerichts in Verden durch den Vorsitzenden Richter am Landgericht, Richter am Landgericht und Richterin am 29. März 2011 beschlossen :

Tenor

Tenor: Auf die Beschwerde des Angeklagten zu 1. vom 6. Dezember 2010 wird der Beschluss des Amtsgerichts Nienburg (Weser) vom 30. November 2010 aufgehoben.

Dem Angeklagten zu 1. wird Rechtsanwalt F., als Pflichtverteidiger beigeordnet.

Auf die Beschwerde der Angeklagten zu 2. vom 7. Dezember 2010 wird der Beschluss des Amtsgerichts Nienburg (Weser) vom 6. Dezember 2010 aufgehoben.

Der Angeklagten zu 2. wird Rechtsanwalt H. als Pflichtverteidiger beigeordnet.

Die Kosten des Beschwerdeverfahrens einschließlich der diesbezüglichen notwendigen Auslagen der Angeklagten trägt die Landeskasse (§ 467 Abs.1 StPO analog).

Die Entscheidungen unterliegen keiner weiteren Anfechtung (§ 310 Abs.2 StPO).

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