OLG Oldenburg, 2022-03-03, 15 EK 6/21

15 EK 6/21Tribunal supérieur3 mars 2022

Texte intégral

OLG Oldenburg — 2022-03-03 — 15 EK 6/21 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2022-03-03

Aktenzeichen: 15 EK 6/21

ECLI: [keine Angabe]

Dokumenttyp: Beschluss

Referenz: WKRS 2022, 22083

Tenor

Tenor: I. Die Kosten des Rechtsstreits trägt das beklagte Land.

II. Der Streitwert wird auf 3.600 € festgesetzt.

Gründe

GründeDie Parteien haben den Rechtsstreit übereinstimmend in der Hauptsache für erledigt erklärt (§ 91 a ZPO).

Die Kosten des Rechtsstreits waren ohne weitere Sachprüfung dem beklagten Land aufzuerlegen, das es die volle Übernahme der Kosten erklärt hat (vgl. BGH, NJW-RR 2006, 929 [BGH 21.03.2006 - VI ZR 77/05]).

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