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15 EK 6/21•OLG Oldenburg, 2022-03-03, 15 EK 6/21
Entscheidungsdatum: 2022-03-03
Aktenzeichen: 15 EK 6/21
ECLI: [keine Angabe]
Dokumenttyp: Beschluss
Referenz: WKRS 2022, 22083
Tenor: I. Die Kosten des Rechtsstreits trägt das beklagte Land.
II. Der Streitwert wird auf 3.600 € festgesetzt.
GründeDie Parteien haben den Rechtsstreit übereinstimmend in der Hauptsache für erledigt erklärt (§ 91 a ZPO).
Die Kosten des Rechtsstreits waren ohne weitere Sachprüfung dem beklagten Land aufzuerlegen, das es die volle Übernahme der Kosten erklärt hat (vgl. BGH, NJW-RR 2006, 929 [BGH 21.03.2006 - VI ZR 77/05]).
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