LG Lüneburg, 2022-10-06, 6 O 80/22

6 O 80/22Tribunal cantonal6 oct. 2022

Texte intégral

LG Lüneburg — 2022-10-06 — 6 O 80/22 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2022-10-06

Aktenzeichen: 6 O 80/22

ECLI: [keine Angabe]

Dokumenttyp: Beschluss

Referenz: WKRS 2022, 64216

verkuendung

In dem Rechtsstreit T. e.V., vertreten durch d. Vorstandsvorsitzenden, B., Kläger Prozessbevollmächtigte: XXX gegen Dr. G. Steuerberater, L., Beklagte Prozessbevollmächtigte: XXX hat die 6. Zivilkammer des Landgerichts Lüneburg am 06.10.2022 durch die Richterin O. als Einzelrichterin beschlossen:

Tenor

Tenor: Das Urteil des Landgerichts Lüneburg vom 08.09.2022, Az. 6 O 80/22, wird hinsichtlich des Tenors dahingehend berichtigt, dass es statt "Der Kläger trägt die Kosten des Rechtsstreits." richtig heißen muss:

"Die Kosten des Rechtsstreits tragen der Kläger zu 59 % und die Beklagte zu 41 %."

Gründe

GründeDie Berichtigung erfolgt auf Antrag des Klägers gemäß § 319 ZPO wegen einer offenbaren Unrichtigkeit.

doc_footer

Hinweis:Hinweis: Das Dokument wurde redaktionell aufgearbeitet und unterliegt in dieser Form einem besonderen urheberrechtlichen Schutz. Eine Nutzung über die Vertragsbedingungen der Nutzungsvereinbarung hinaus - insbesondere eine gewerbliche Weiterverarbeitung außerhalb der Grenzen der Vertragsbedingungen - ist nicht gestattet.

Poursuivez vos recherches dans ChatGPT ou Claude

Connectez Omnilex pour rechercher dans le corpus juridique depuis votre assistant IA.