OLG Oldenburg, 2024-12-12, 1 U 10/24

1 U 10/24Tribunal supérieur12 déc. 2024

Texte intégral

OLG Oldenburg — 2024-12-12 — 1 U 10/24 — Anerkenntnisurteil

Entscheidungsdatum: 2024-12-12

Aktenzeichen: 1 U 10/24

ECLI: [keine Angabe]

Dokumenttyp: Anerkenntnisurteil

Referenz: WKRS 2024, 35150

Tenor

Tenor: 1. 1.Auf die Berufung des Klägers wird das am 13.12.2023 verkündete Urteil des Einzelrichters der 9. Zivilkammer des Landgerichts Osnabrück, Geschäfts-Nr.: 9 O 550/23, abgeändert.

Es wird festgestellt, dass die Beklagte aus dem Rechtsschutzversicherungsvertrag mit der Vers.-Nr. ... verpflichtet ist, für die außergerichtliche und erstinstanzliche Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen gegen die M. GROUP AG (ex D. AG) aufgrund des Fahrzeugkaufs vom 28. September 2017 (FIN: ... bedingungsgemäß Deckungsschutz zu gewähren.

Es wird weiter festgestellt, dass die Beklagte verpflichtet ist, dem Kläger sämtliche materiellen Schäden zu ersetzen, die daraus resultieren, dass die Beklagte die mit dem Antrag zu 1) begehrte Deckungszusage nicht erteilt hat. 2. 2.Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte. 3. 3.Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

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