LG Lüneburg, 2005-05-17, 25 Ns 47/03

25 Ns 47/03Tribunal cantonal17 mai 2005

Texte intégral

LG Lüneburg — 2005-05-17 — 25 Ns 47/03 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2005-05-17

Aktenzeichen: 25 Ns 47/03

ECLI: ECLI:DE:LGLUENE:2005:0517.25NS47.03.0A

Dokumenttyp: Beschluss

Referenz: WKRS 2005, 29972

verkuendung

Die 5. Strafkammer des Landgerichts Lüneburg hat durch den Richter am Landgericht WP als Vorsitzenden am 17. Mai 2005 beschlossen :

Tenor

Tenor: Das Strafverfahren wird endgültig eingestellt, nachdem die Auflage erfüllt ist.

Die Landeskasse trägt die Kosten des Verfahrens (§ 467 Abs. i StPO).

Der Angeklagte und die Nebenklägerin tragen ihre notwendigen Auslagen jeweils selbst (§§ 467 Abs. 5, 472 I, II StPO).

doc_footer

Hinweis:Anlage zum Protokoll vom 7.4.2005

Beschluss in der Starfsache:

Das Verfahren wird gemäß § 153a Absatz 2 StPO vorläufig eingestellt

Dem Angeklagten wird aufgegeben, einen Geldbetrag von 8.000,00 EUR zu zahlen an: die Landeskasse auf das Konto Landgericht Lüneburg Konto Nr. XXX, Nord/LB - BLZ XXX und zwar unter Angabe des Aktenzeichens 25 Ns 47/03 bis zum 15.10.2005 in monatlichen Teilbeträgen von mindestens 1.030,00 EUR jeweils bis zum 15. eines jeden Monats beginnend am 15. April 2005

Hinweis:Hinweis: Das Dokument wurde redaktionell aufgearbeitet und unterliegt in dieser Form einem besonderen urheberrechtlichen Schutz. Eine Nutzung über die Vertragsbedingungen der Nutzungsvereinbarung hinaus - insbesondere eine gewerbliche Weiterverarbeitung außerhalb der Grenzen der Vertragsbedingungen - ist nicht gestattet.

Poursuivez vos recherches dans ChatGPT ou Claude

Connectez Omnilex pour rechercher dans le corpus juridique depuis votre assistant IA.