VG Hannover, 2023-12-05, 3 B 5052/23

3 B 5052/23Tribunal administratif5 déc. 2023

Texte intégral

VG Hannover — 2023-12-05 — 3 B 5052/23 — Teilurteil

Entscheidungsdatum: 2023-12-05

Aktenzeichen: 3 B 5052/23

ECLI: ECLI:DE:VGHANNO:2023:1205.3B5052.23.00

Dokumenttyp: Teilurteil

Referenz: WKRS 2023, 44091

Tenor

Tenor: Das Verfahren wird eingestellt.

Die Kosten des Verfahrens werden gegeneinander aufgehoben. Gerichtskosten werden nicht erhoben.

Die außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen sind nicht erstattungsfähig.

Gründe

GründeNachdem die Beteiligten übereinstimmend den Rechtsstreit in der Hauptsache für erledigt erklärt haben, ist das Verfahren in entsprechender Anwendung des § 92 Abs. 3 VwGO einzustellen; zugleich entscheidet das Gericht gemäß § 161 Abs. 2 VwGO unter Berücksichtigung des bisherigen Sach- und Streitstandes nach billigem Ermessen über die Kosten.

Es entspricht der Billigkeit, die Kosten so zu verteilen wie im parallel geführten Klageverfahren, das mit Beschluss vom heutigen Tage ebenfalls eingestellt worden ist.

Die Gerichtskostenfreiheit folgt aus § 188 VwGO.

Dieser Beschluss ist nicht anfechtbar (§ 158 Abs. 2 VwGO

doc_footer

Hinweis:Hinweis: Das Dokument wurde redaktionell aufgearbeitet und unterliegt in dieser Form einem besonderen urheberrechtlichen Schutz. Eine Nutzung über die Vertragsbedingungen der Nutzungsvereinbarung hinaus - insbesondere eine gewerbliche Weiterverarbeitung außerhalb der Grenzen der Vertragsbedingungen - ist nicht gestattet.

Poursuivez vos recherches dans ChatGPT ou Claude

Connectez Omnilex pour rechercher dans le corpus juridique depuis votre assistant IA.