Landessozialgericht Mecklenburg-Vorpommern 14. Senat, 2020-09-22, L 14 AS 566/17

L 14 AS 566/17Tribunal des assurances sociales / Division 1422 sept. 2020

Regest

Der Bedarf für eine Erstausstattung bei Schwangerschaft und Geburt nach § 24 Abs 3 S 1 Nr 2 SGB 2 ist bedarfsbezogen zu ermitteln. Eine Rechtswidrigkeit der Höhe des gewährten Pauschalbetrages kann sich mithin nur daraus ergeben, dass mit dieser Pauschale der konkrete Bedarf für die Erstausstattung nicht gedeckt werden konnte. Hierfür trägt der Leistungsberechtigte die objektive Beweislast und die Nichterweislichkeit geht zu seinen Lasten. (Rn.27)

Texte intégral

Landessozialgericht Mecklenburg-Vorpommern 14. Senat — L 14 AS 566/17 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2020-09-22

Aktenzeichen: L 14 AS 566/17

Dokumenttyp: Urteil

Normen: § 24 Abs 3 S 1 Nr 2 SGB 2, § 24 Abs 3 S 2 SGB 2, § 24 Abs 3 S 5 SGB 2, § 24 Abs 3 S 6 SGB 2

Orientierungssatz

Der Bedarf für eine Erstausstattung bei Schwangerschaft und Geburt nach § 24 Abs 3 S 1 Nr 2 SGB 2 ist bedarfsbezogen zu ermitteln. Eine Rechtswidrigkeit der Höhe des gewährten Pauschalbetrages kann sich mithin nur daraus ergeben, dass mit dieser Pauschale der konkrete Bedarf für die Erstausstattung nicht gedeckt werden konnte. Hierfür trägt der Leistungsberechtigte die objektive Beweislast und die Nichterweislichkeit geht zu seinen Lasten. (Rn.27)

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