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7 ORs 10/23•OLG Frankfurt 7. Strafsenat, 2023-05-04, 7 ORs 10/23
7 ORs 10/23Tribunal supérieur / Criminal Chamber 74 mai 2023
Entscheidungsdatum: 2023-05-04
Aktenzeichen: 7 ORs 10/23
ECLI: ECLI:DE:OLGHE:2023:0504.7ORS10.23.00
Dokumenttyp: Beschluss
Zu dieser Entscheidung gibt es eine Pressemitteilung auf der Website des OLG (www.olg-frankfurt.justiz.hessen.de).
Die Entscheidung ist nicht anfechtbar.
Diese Entscheidung enthält keine Gründe.
Die erstinstanzliche Entscheidung des Amtsgerichts ist ebenfalls abrufbar.
Verfahrensgang
vorgehend AG Weilburg, 21. Dezember 2022, 40 Cs - 3 Js 4260/22, Urteil
Die Revision des Angeklagten gegen das Urteil des Amtsgerichts Weilburg vom 21. Dezember 2022 wird als offensichtlich unbegründet verworfen, weil die Überprüfung des angefochtenen Urteils auf das Revisionsvorbringen hin - auch unter Berücksichtigung der Gegenerklärung vom 20. April 2023 - keinen Rechtsfehler zum Nachteil des Angeklagten ergeben hat.
Der Angeklagte hat die Kosten seines Rechtsmittels zu tragen (§ 473 Abs. 1 StPO).
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