6 G 3264/97•VG Frankfurt 6. Kammer, 1998-03-05, 6 G 3264/97
VG Frankfurt 6. Kammer, 1998-03-05, 6 G 3264/97
6 G 3264/97Tribunal administratif / Chamber 65 mars 1998
Regest
Eine Formulierung "Nur gültig zur Arbeitsaufnahme bei der Firma x" in einer Aufenthaltserlaubnis stellt keine auflösende oder aufschiebende Bedingung der Aufenthaltserlaubnis dar, sondern bindet das Aufenthaltsrecht nur an einen Zweck, bei dessen Fortfall das Aufenthaltsrecht nicht automatisch erlischt. Permalink - Diesen Link können Sie kopieren und verwenden, wenn Sie genau dieses Dokument verlinken möchten: https://www.rv.hessenrecht.hessen.de/perma?d=LARE190030752
Texte intégral
VG Frankfurt 6. Kammer — 6 G 3264/97 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 1998-03-05
Aktenzeichen: 6 G 3264/97
ECLI: ECLI:DE:VGFFM:1998:0305.6G3264.97.0A
Dokumenttyp: Beschluss
Leitsatz
Eine Formulierung "Nur gültig zur Arbeitsaufnahme bei der Firma x" in einer Aufenthaltserlaubnis stellt keine auflösende oder aufschiebende Bedingung der Aufenthaltserlaubnis dar, sondern bindet das Aufenthaltsrecht nur an einen Zweck, bei dessen Fortfall das Aufenthaltsrecht nicht automatisch erlischt.
Permalink
- Diesen Link können Sie kopieren und verwenden, wenn Sie genau dieses Dokument verlinken möchten: https://www.rv.hessenrecht.hessen.de/perma?d=LARE190030752
Vous vous demandez comment ce texte s’applique à votre situation ?
Consultation gratuite, sans engagement
Décrivez votre situation. Notre équipe vous recontactera par e-mail pour votre consultation.
Poursuivez vos recherches dans ChatGPT ou Claude
Connectez Omnilex pour rechercher dans le corpus juridique depuis votre assistant IA.