Hessischer Verwaltungsgerichtshof Fachsenat für Personalvertretungssachen (Bund), 1986-10-29, BPV TK 39/85

BPV TK 39/85Tribunal administratif29 oct. 1986

Regest

Der Grundsatz der vertrauensvollen Zusammenarbeit gebietet, daß sich der Personalrat bei außergewöhnlichen Aufwendungen (hier: Kosten für die Inanspruchnahme von Sachverständigen) mit dem Dienststellenleiter vorher ins Benehmen setzt, um ihm Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben. Permalink - Diesen Link können Sie kopieren und verwenden, wenn Sie genau dieses Dokument verlinken möchten: https://www.rv.hessenrecht.hessen.de/perma?d=LARE190024414

Texte intégral

Hessischer Verwaltungsgerichtshof Fachsenat für Personalvertretungssachen (Bund) — BPV TK 39/85 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 1986-10-29

Aktenzeichen: BPV TK 39/85

ECLI: ECLI:DE:VGHHE:1986:1029.BPV.TK39.85.0A

Dokumenttyp: Beschluss

Leitsatz

Der Grundsatz der vertrauensvollen Zusammenarbeit gebietet, daß sich der Personalrat bei außergewöhnlichen Aufwendungen (hier: Kosten für die Inanspruchnahme von Sachverständigen) mit dem Dienststellenleiter vorher ins Benehmen setzt, um ihm Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben.

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