Hessischer Verwaltungsgerichtshof 9. Senat, 1985-12-03, 9 UE 628/85

9 UE 628/85Tribunal administratif / Division 93 déc. 1985

Regest

Einzelfall, in dem die Voraussetzungen für die Übernahme rückständiger Telefonkosten durch den Träger der Sozialhilfe nicht gegeben sind, weil die Antragstellerin sich selbst helfen könnte, indem sie eine in ihrem Haus befindliche Einliegerwohnung vermietet. Permalink - Diesen Link können Sie kopieren und verwenden, wenn Sie genau dieses Dokument verlinken möchten: https://www.rv.hessenrecht.hessen.de/perma?d=LARE190024249

Texte intégral

Hessischer Verwaltungsgerichtshof 9. Senat — 9 UE 628/85 — Urteil

Entscheidungsdatum: 1985-12-03

Aktenzeichen: 9 UE 628/85

ECLI: ECLI:DE:VGHHE:1985:1203.9UE628.85.0A

Dokumenttyp: Urteil

Leitsatz

Einzelfall, in dem die Voraussetzungen für die Übernahme rückständiger Telefonkosten durch den Träger der Sozialhilfe nicht gegeben sind, weil die Antragstellerin sich selbst helfen könnte, indem sie eine in ihrem Haus befindliche Einliegerwohnung vermietet.

Permalink

Poursuivez vos recherches dans ChatGPT ou Claude

Connectez Omnilex pour rechercher dans le corpus juridique depuis votre assistant IA.