V OE 99/68•Hessischer Verwaltungsgerichtshof 5. Senat, 1969-08-07, V OE 99/68
Hessischer Verwaltungsgerichtshof 5. Senat, 1969-08-07, V OE 99/68
V OE 99/68Tribunal administratif / 5e division7 août 1969
Regest
1. Eine Kanalanschlußgebührenordnung, die die Gebührenpflicht auch an den Tatbestand der Benutzung knüpft, wie er bei Inkrafttreten der Satzung erfüllt ist und weiterhin erfüllt wird, enthält auch dann keine unzulässige rückwirkende Regelung, wenn damit Jahrzehnte zurückliegende Anschlüsse erfaßt werden. 2. Zur Frage, ob der Gleichheitsgrundsatz durch eine Regelung einer Kanalanschlußgebührenordnung verletzt wird, die Eigentümer von vor dem Währungsstichtag angeschlossenen Grundstücken besserstellt als die von nach diesem Zeitpunkt angeschlossenen Grundstücken. 3. Kostendeckungsprinzip. Äquivalenzprinzip, Grundsatz der speziellen Entgeltlichkeit und Grundsatz der Gleichmäßigkeit der Gebührenbelastung bei der Kanalanschlußgebühr. 4. Zum Begriff der wirtschaftlichen Einheit im Sinne des Entwässerungsabgabenrechts. Verfahrensgang vorgehend VG Wiesbaden, 30. Juli 1968, III/2-E-184/67, Urteil Permalink - Diesen Link können Sie kopieren und verwenden, wenn Sie genau dieses Dokument verlinken möchten: https://www.rv.hessenrecht.hessen.de/perma?d=LARE190024095
Texte intégral
Hessischer Verwaltungsgerichtshof 5. Senat — V OE 99/68 — Urteil
Entscheidungsdatum: 1969-08-07
Aktenzeichen: V OE 99/68
ECLI: ECLI:DE:VGHHE:1969:0807.V.OE99.68.0A
Dokumenttyp: Urteil
Leitsatz
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Eine Kanalanschlußgebührenordnung, die die Gebührenpflicht auch an den Tatbestand der Benutzung knüpft, wie er bei Inkrafttreten der Satzung erfüllt ist und weiterhin erfüllt wird, enthält auch dann keine unzulässige rückwirkende Regelung, wenn damit Jahrzehnte zurückliegende Anschlüsse erfaßt werden.
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Zur Frage, ob der Gleichheitsgrundsatz durch eine Regelung einer Kanalanschlußgebührenordnung verletzt wird, die Eigentümer von vor dem Währungsstichtag angeschlossenen Grundstücken besserstellt als die von nach diesem Zeitpunkt angeschlossenen Grundstücken.
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Kostendeckungsprinzip. Äquivalenzprinzip, Grundsatz der speziellen Entgeltlichkeit und Grundsatz der Gleichmäßigkeit der Gebührenbelastung bei der Kanalanschlußgebühr.
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Zum Begriff der wirtschaftlichen Einheit im Sinne des Entwässerungsabgabenrechts.
Verfahrensgang
vorgehend VG Wiesbaden, 30. Juli 1968, III/2-E-184/67, Urteil
Permalink
- Diesen Link können Sie kopieren und verwenden, wenn Sie genau dieses Dokument verlinken möchten: https://www.rv.hessenrecht.hessen.de/perma?d=LARE190024095
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