Hessischer Verwaltungsgerichtshof 4. Senat, 1969-07-30, IV OE 85/67

IV OE 85/67Tribunal administratif / 4e division30 juil. 1969

Regest

1. Ein ehemaliger Wohnwagen, dessen Räder abmontiert sind und der auf - in der Erde eingesunkenen - Achsen ruht und mit Pfosten zusätzlich mit der Erde verbunden ist, ist ein Bauwerk i.S. des § 2 HBO. Auf ihn sind daher die baurechtlichen Vorschriften anzuwenden. 2. Ein Bauwerk ist im Außengebiet unzulässig, wenn es zur Erweiterung einer vorhandenen - im vorliegenden Falle gemäß § 35 Abs. 1 Nr. 3 BBauG privilegierten - Splittersiedlung führen würde (st. Rspr.). Verfahrensgang vorgehend VG Frankfurt, 18. Juli 1967, IV/2-433/65, Urteil Permalink - Diesen Link können Sie kopieren und verwenden, wenn Sie genau dieses Dokument verlinken möchten: https://www.rv.hessenrecht.hessen.de/perma?d=LARE190024089

Texte intégral

Hessischer Verwaltungsgerichtshof 4. Senat — IV OE 85/67 — Urteil

Entscheidungsdatum: 1969-07-30

Aktenzeichen: IV OE 85/67

ECLI: ECLI:DE:VGHHE:1969:0730.IV.OE85.67.0A

Dokumenttyp: Urteil

Leitsatz

  1. Ein ehemaliger Wohnwagen, dessen Räder abmontiert sind und der auf - in der Erde eingesunkenen - Achsen ruht und mit Pfosten zusätzlich mit der Erde verbunden ist, ist ein Bauwerk i.S. des § 2 HBO. Auf ihn sind daher die baurechtlichen Vorschriften anzuwenden.

  2. Ein Bauwerk ist im Außengebiet unzulässig, wenn es zur Erweiterung einer vorhandenen - im vorliegenden Falle gemäß § 35 Abs. 1 Nr. 3 BBauG privilegierten - Splittersiedlung führen würde (st. Rspr.).

Verfahrensgang

vorgehend VG Frankfurt, 18. Juli 1967, IV/2-433/65, Urteil

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