F III 54/66•Hessischer Verwaltungsgerichtshof 3. Senat, 1969-07-16, F III 54/66
Hessischer Verwaltungsgerichtshof 3. Senat, 1969-07-16, F III 54/66
F III 54/66Tribunal administratif / 3e division16 juil. 1969
Regest
1. Zur Frage der Zulässigkeit einer Anfechtungsklage bei fehlendem Vorverfahren, wenn das Verhalten der oberen Flurbereinigungsbehörde vor und während des gerichtlichen Verfahrens mit Sicherheit erwarten läßt, daß die Beschwerde keinen Erfolg haben wird. 2. Zur Qualität eines Grundstücks als Bauerwartungsland (st. Rspr.). 3. Zur Frage der Anfechtung der Beschwerde eines Teilnehmers wegen Irrtums. 4. Zur Frage der Unwirksamkeit eines in einer Verhandlung geschlossenen Vergleichs zwischen einem Teilnehmer und der Flurbereinigungsbehörde. 5. Zur Gleichwertigkeit der Abfindung. Permalink - Diesen Link können Sie kopieren und verwenden, wenn Sie genau dieses Dokument verlinken möchten: https://www.rv.hessenrecht.hessen.de/perma?d=LARE190024078
Texte intégral
Hessischer Verwaltungsgerichtshof 3. Senat — F III 54/66 — Urteil
Entscheidungsdatum: 1969-07-16
Aktenzeichen: F III 54/66
ECLI: ECLI:DE:VGHHE:1969:0716.F.III54.66.0A
Dokumenttyp: Urteil
Leitsatz
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Zur Frage der Zulässigkeit einer Anfechtungsklage bei fehlendem Vorverfahren, wenn das Verhalten der oberen Flurbereinigungsbehörde vor und während des gerichtlichen Verfahrens mit Sicherheit erwarten läßt, daß die Beschwerde keinen Erfolg haben wird.
-
Zur Qualität eines Grundstücks als Bauerwartungsland (st. Rspr.).
-
Zur Frage der Anfechtung der Beschwerde eines Teilnehmers wegen Irrtums.
-
Zur Frage der Unwirksamkeit eines in einer Verhandlung geschlossenen Vergleichs zwischen einem Teilnehmer und der Flurbereinigungsbehörde.
-
Zur Gleichwertigkeit der Abfindung.
Permalink
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