IV OE 17/67•Hessischer Verwaltungsgerichtshof 4. Senat, 1969-05-23, IV OE 17/67
Hessischer Verwaltungsgerichtshof 4. Senat, 1969-05-23, IV OE 17/67
IV OE 17/67Tribunal administratif / 4e division23 mai 1969
Regest
1. Zur Frage der besonderen Anordnungen nach § 55 HBO. 2. Maßnahmen der Bauaufsichtsbehörde, die mit der Gefährdung der Verkehrssicherheit begründet sind, erfordern jedenfalls dann konkrete Anhaltspunkte für die Gefährdung, wenn sie mehrere Jahre nach Erteilung der Baugenehmigung ergehen und für die Zwischenzeit sowie gegenwärtig keinerlei Schwierigkeiten in verkehrsmäßiger Hinsicht behauptet werden; das gilt um so mehr, wenn der Sachverhalt jeweils auch der Verkehrspolizeibehörde bekanntgemacht worden ist. Verfahrensgang vorgehend VG Frankfurt, 11. Oktober 1966, IV/1-548/64, Urteil Permalink - Diesen Link können Sie kopieren und verwenden, wenn Sie genau dieses Dokument verlinken möchten: https://www.rv.hessenrecht.hessen.de/perma?d=LARE190024025
Texte intégral
Hessischer Verwaltungsgerichtshof 4. Senat — IV OE 17/67 — Urteil
Entscheidungsdatum: 1969-05-23
Aktenzeichen: IV OE 17/67
ECLI: ECLI:DE:VGHHE:1969:0523.IV.OE17.67.0A
Dokumenttyp: Urteil
Leitsatz
-
Zur Frage der besonderen Anordnungen nach § 55 HBO.
-
Maßnahmen der Bauaufsichtsbehörde, die mit der Gefährdung der Verkehrssicherheit begründet sind, erfordern jedenfalls dann konkrete Anhaltspunkte für die Gefährdung, wenn sie mehrere Jahre nach Erteilung der Baugenehmigung ergehen und für die Zwischenzeit sowie gegenwärtig keinerlei Schwierigkeiten in verkehrsmäßiger Hinsicht behauptet werden; das gilt um so mehr, wenn der Sachverhalt jeweils auch der Verkehrspolizeibehörde bekanntgemacht worden ist.
Verfahrensgang
vorgehend VG Frankfurt, 11. Oktober 1966, IV/1-548/64, Urteil
Permalink
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