Hessischer Verwaltungsgerichtshof 4. Senat, 1969-05-23, IV OE 17/67

IV OE 17/67Tribunal administratif / 4e division23 mai 1969

Regest

1. Zur Frage der besonderen Anordnungen nach § 55 HBO. 2. Maßnahmen der Bauaufsichtsbehörde, die mit der Gefährdung der Verkehrssicherheit begründet sind, erfordern jedenfalls dann konkrete Anhaltspunkte für die Gefährdung, wenn sie mehrere Jahre nach Erteilung der Baugenehmigung ergehen und für die Zwischenzeit sowie gegenwärtig keinerlei Schwierigkeiten in verkehrsmäßiger Hinsicht behauptet werden; das gilt um so mehr, wenn der Sachverhalt jeweils auch der Verkehrspolizeibehörde bekanntgemacht worden ist. Verfahrensgang vorgehend VG Frankfurt, 11. Oktober 1966, IV/1-548/64, Urteil Permalink - Diesen Link können Sie kopieren und verwenden, wenn Sie genau dieses Dokument verlinken möchten: https://www.rv.hessenrecht.hessen.de/perma?d=LARE190024025

Texte intégral

Hessischer Verwaltungsgerichtshof 4. Senat — IV OE 17/67 — Urteil

Entscheidungsdatum: 1969-05-23

Aktenzeichen: IV OE 17/67

ECLI: ECLI:DE:VGHHE:1969:0523.IV.OE17.67.0A

Dokumenttyp: Urteil

Leitsatz

  1. Zur Frage der besonderen Anordnungen nach § 55 HBO.

  2. Maßnahmen der Bauaufsichtsbehörde, die mit der Gefährdung der Verkehrssicherheit begründet sind, erfordern jedenfalls dann konkrete Anhaltspunkte für die Gefährdung, wenn sie mehrere Jahre nach Erteilung der Baugenehmigung ergehen und für die Zwischenzeit sowie gegenwärtig keinerlei Schwierigkeiten in verkehrsmäßiger Hinsicht behauptet werden; das gilt um so mehr, wenn der Sachverhalt jeweils auch der Verkehrspolizeibehörde bekanntgemacht worden ist.

Verfahrensgang

vorgehend VG Frankfurt, 11. Oktober 1966, IV/1-548/64, Urteil

Permalink

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