V OE 120/67•Hessischer Verwaltungsgerichtshof 5. Senat, 1969-03-20, V OE 120/67
Hessischer Verwaltungsgerichtshof 5. Senat, 1969-03-20, V OE 120/67
V OE 120/67Tribunal administratif / 5e division20 mars 1969
Regest
1. Die Vergnügungssteuer ist eine Verbrauchssteuer und unterliegt deshalb der einjährigen Verjährung gemäß §§ 27 HVStG, 144 AO. 2. Die Stundung im abgabenrechtlichen Sinne ist die Hinausschiebung der Fälligkeit einer Abgabe. Sie erfolgt durch einen mitwirkungsbedürftigen, begünstigenden und konstitutiven Verwaltungsakt. 3. Zur Stundung von Vergnügungssteuern. 4. Eine Stundung ist nur bei Vorliegen der Voraussetzungen des § 96 AO widerrufbar. 5. Zur Frage, ob eine "vorläufige" Stundung einen Widerrufsvorbehalt enthält. Verfahrensgang vorgehend VG Frankfurt, 13. Juli 1987, I/1-462/65, Urteil Permalink - Diesen Link können Sie kopieren und verwenden, wenn Sie genau dieses Dokument verlinken möchten: https://www.rv.hessenrecht.hessen.de/perma?d=LARE190023977
Texte intégral
Hessischer Verwaltungsgerichtshof 5. Senat — V OE 120/67 — Urteil
Entscheidungsdatum: 1969-03-20
Aktenzeichen: V OE 120/67
ECLI: ECLI:DE:VGHHE:1969:0320.V.OE120.67.0A
Dokumenttyp: Urteil
Leitsatz
-
Die Vergnügungssteuer ist eine Verbrauchssteuer und unterliegt deshalb der einjährigen Verjährung gemäß §§ 27 HVStG, 144 AO.
-
Die Stundung im abgabenrechtlichen Sinne ist die Hinausschiebung der Fälligkeit einer Abgabe. Sie erfolgt durch einen mitwirkungsbedürftigen, begünstigenden und konstitutiven Verwaltungsakt.
-
Zur Stundung von Vergnügungssteuern.
-
Eine Stundung ist nur bei Vorliegen der Voraussetzungen des § 96 AO widerrufbar. 5. Zur Frage, ob eine "vorläufige" Stundung einen Widerrufsvorbehalt enthält.
Verfahrensgang
vorgehend VG Frankfurt, 13. Juli 1987, I/1-462/65, Urteil
Permalink
- Diesen Link können Sie kopieren und verwenden, wenn Sie genau dieses Dokument verlinken möchten: https://www.rv.hessenrecht.hessen.de/perma?d=LARE190023977
Vous vous demandez comment ce texte s’applique à votre situation ?
Consultation gratuite, sans engagement
Décrivez votre situation. Notre équipe vous recontactera par e-mail pour votre consultation.
Poursuivez vos recherches dans ChatGPT ou Claude
Connectez Omnilex pour rechercher dans le corpus juridique depuis votre assistant IA.