VI OE 113/68•Hessischer Verwaltungsgerichtshof 6. Senat, 1969-02-10, VI OE 113/68
Hessischer Verwaltungsgerichtshof 6. Senat, 1969-02-10, VI OE 113/68
VI OE 113/68Tribunal administratif / 6e division10 févr. 1969
Regest
1. a. Eine Zusage auf abschöpfungsfreie Einfuhr von Zucker ohne effektive Preisangleichung würde mit der der Einfuhrstelle nach § 9 Abs. 1 u. 3 ZG obliegenden Aufgaben, als Preisschleuse zu wirken, dann nicht zu vereinbaren sein, wenn hierdurch das inländische Preisgefüge beeinflußt werden könnte. Außerdem hat die Einfuhrstelle auch zu berücksichtigen, daß dem Importeur keine ungerechtfertigten Gewinne zufallen dürfen. b. Diese, durch die Einfuhr- und Vorratsstelle für Zucker wahrzunehmende Preisregulierung beinhaltet eine Berufsausübungsregelung im Sinne von Art. 12 GG. 2. Zu der Frage, ob im vorliegenden Fall eine Selbstbindung der Verwaltung vorliegt. 3. Aus einer rechtswidrigen Verwaltungsübung kann ein Anspruch auf Gleichbehandlung nicht hergeleitet werden. 4. Zur Frage der Gewährung von Zucker-Ausfuhrsubventionen. Verfahrensgang vorgehend VG Frankfurt, 6. April 1967, I/1-801/64, Urteil Permalink - Diesen Link können Sie kopieren und verwenden, wenn Sie genau dieses Dokument verlinken möchten: https://www.rv.hessenrecht.hessen.de/perma?d=LARE190023941
Texte intégral
Hessischer Verwaltungsgerichtshof 6. Senat — VI OE 113/68 — Urteil
Entscheidungsdatum: 1969-02-10
Aktenzeichen: VI OE 113/68
ECLI: ECLI:DE:VGHHE:1969:0210.VI.OE113.68.0A
Dokumenttyp: Urteil
Leitsatz
a. Eine Zusage auf abschöpfungsfreie Einfuhr von Zucker ohne effektive Preisangleichung würde mit der der Einfuhrstelle nach § 9 Abs. 1 u. 3 ZG obliegenden Aufgaben, als Preisschleuse zu wirken, dann nicht zu vereinbaren sein, wenn hierdurch das inländische Preisgefüge beeinflußt werden könnte. Außerdem hat die Einfuhrstelle auch zu berücksichtigen, daß dem Importeur keine ungerechtfertigten Gewinne zufallen dürfen.
b. Diese, durch die Einfuhr- und Vorratsstelle für Zucker wahrzunehmende Preisregulierung beinhaltet eine Berufsausübungsregelung im Sinne von Art. 12 GG.
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Zu der Frage, ob im vorliegenden Fall eine Selbstbindung der Verwaltung vorliegt.
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Aus einer rechtswidrigen Verwaltungsübung kann ein Anspruch auf Gleichbehandlung nicht hergeleitet werden.
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Zur Frage der Gewährung von Zucker-Ausfuhrsubventionen.
Verfahrensgang
vorgehend VG Frankfurt, 6. April 1967, I/1-801/64, Urteil
Permalink
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