Hessischer Verwaltungsgerichtshof 4. Senat, 1968-12-18, IV OE 46/67

IV OE 46/67Tribunal administratif / 4e division18 déc. 1968

Regest

1. Einzelfall eines im Außenbereich wegen der damit verbundenen Erweiterung und Festigung einer zu mißbilligenden Splittersiedlung unzulässigen Bauvorhabens. 2. Eine unerwünschte Splittersiedlung kann auch aus genehmigten Bauten bestehen. 3. Von § 35 Abs. 2 BBauG ist keine Befreiung möglich. 4. Zu den Voraussetzungen, unter denen die behördliche Zusage eines begünstigenden Verwaltungsakts rechtsverbindlich ist (Anschluß an st. Rspr.). Verfahrensgang vorgehend VG Kassel, 17. März 1967, II 684/65, Urteil Permalink - Diesen Link können Sie kopieren und verwenden, wenn Sie genau dieses Dokument verlinken möchten: https://www.rv.hessenrecht.hessen.de/perma?d=LARE190023908

Texte intégral

Hessischer Verwaltungsgerichtshof 4. Senat — IV OE 46/67 — Urteil

Entscheidungsdatum: 1968-12-18

Aktenzeichen: IV OE 46/67

ECLI: ECLI:DE:VGHHE:1968:1218.IV.OE46.67.0A

Dokumenttyp: Urteil

Leitsatz

  1. Einzelfall eines im Außenbereich wegen der damit verbundenen Erweiterung und Festigung einer zu mißbilligenden Splittersiedlung unzulässigen Bauvorhabens.

  2. Eine unerwünschte Splittersiedlung kann auch aus genehmigten Bauten bestehen.

  3. Von § 35 Abs. 2 BBauG ist keine Befreiung möglich.

  4. Zu den Voraussetzungen, unter denen die behördliche Zusage eines begünstigenden Verwaltungsakts rechtsverbindlich ist (Anschluß an st. Rspr.).

Verfahrensgang

vorgehend VG Kassel, 17. März 1967, II 684/65, Urteil

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