VI OE 68/68•Hessischer Verwaltungsgerichtshof 6. Senat, 1968-12-16, VI OE 68/68
Hessischer Verwaltungsgerichtshof 6. Senat, 1968-12-16, VI OE 68/68
VI OE 68/68Tribunal administratif / 6e division16 déc. 1968
Regest
1. Die Erhebung von Erschließungsbeiträgen setzt voraus, daß die erforderliche Beitragssatzung entweder vor der tatsächlichen Fertigstellung der Erschließungsanlage verkündet worden und in Kraft getreten ist oder im Fall der erst nachträglichen Verkündung mit einer bis zu diesem Zeitpunkt reichenden Rückwirkung gilt. 2. Die Rückwirkung einer Beitragssatzung darf nicht über den Beitragsanspruch geltenden Verjährungszeitraum hinausgehen. 3. Zur Frage, ob ein Beitragsbescheid auf eine erst nach seinem Erlass mit Rückwirkung verkündeten Beitragssatzung gestützt werden kann. 4. Einzelfall zu Frage der Fertigstellung einer Straße. Verfahrensgang vorgehend VG Kassel, 6. Oktober 1967, II 541/66, Urteil Permalink - Diesen Link können Sie kopieren und verwenden, wenn Sie genau dieses Dokument verlinken möchten: https://www.rv.hessenrecht.hessen.de/perma?d=LARE190023904
Texte intégral
Hessischer Verwaltungsgerichtshof 6. Senat — VI OE 68/68 — Urteil
Entscheidungsdatum: 1968-12-16
Aktenzeichen: VI OE 68/68
ECLI: ECLI:DE:VGHHE:1968:1216.VI.OE68.68.0A
Dokumenttyp: Urteil
Leitsatz
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Die Erhebung von Erschließungsbeiträgen setzt voraus, daß die erforderliche Beitragssatzung entweder vor der tatsächlichen Fertigstellung der Erschließungsanlage verkündet worden und in Kraft getreten ist oder im Fall der erst nachträglichen Verkündung mit einer bis zu diesem Zeitpunkt reichenden Rückwirkung gilt.
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Die Rückwirkung einer Beitragssatzung darf nicht über den Beitragsanspruch geltenden Verjährungszeitraum hinausgehen.
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Zur Frage, ob ein Beitragsbescheid auf eine erst nach seinem Erlass mit Rückwirkung verkündeten Beitragssatzung gestützt werden kann.
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Einzelfall zu Frage der Fertigstellung einer Straße.
Verfahrensgang
vorgehend VG Kassel, 6. Oktober 1967, II 541/66, Urteil
Permalink
- Diesen Link können Sie kopieren und verwenden, wenn Sie genau dieses Dokument verlinken möchten: https://www.rv.hessenrecht.hessen.de/perma?d=LARE190023904
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