Hessischer Verwaltungsgerichtshof 1. Senat, 1968-07-16, OS I 3/62

OS I 3/62Tribunal administratif / 1re division16 juil. 1968

Regest

1. Ein im Jahre 1953 abgeschlossener Vergleich, durch den ein Verwaltungsstreitverfahren wegen Nichtberücksichtigung von Ernennungen und Beförderungen (§ 7 G 131) beendet worden ist, steht einer Entscheidung im Jahre 1960, daß Rechte nach Kapitel I Ges. 131 nicht bestehen., weil der frühere Beamte durch sein Verhalten während der Herrschaft des Nationalsozialismus gegen die Grundsätze der Menschlichkeit und Rechtsstaatlichkeit verstoßen hat (§ 3 Abs. 1 Ziff. 3 a G 131), nicht entgegen. 2. Einzelfall eines Verhaltens, das sich als Verstoß gegen die Grundsätze der Menschlichkeit und Rechtsstaatlichkeit darstellt. Verfahrensgang vorgehend VG Wiesbaden, 27. Oktober 1961, II/2-472/60, Urteil Permalink - Diesen Link können Sie kopieren und verwenden, wenn Sie genau dieses Dokument verlinken möchten: https://www.rv.hessenrecht.hessen.de/perma?d=LARE190023788

Texte intégral

Hessischer Verwaltungsgerichtshof 1. Senat — OS I 3/62 — Urteil

Entscheidungsdatum: 1968-07-16

Aktenzeichen: OS I 3/62

ECLI: ECLI:DE:VGHHE:1968:0716.OS.I3.62.0A

Dokumenttyp: Urteil

Leitsatz

  1. Ein im Jahre 1953 abgeschlossener Vergleich, durch den ein Verwaltungsstreitverfahren wegen Nichtberücksichtigung von Ernennungen und Beförderungen (§ 7 G 131) beendet worden ist, steht einer Entscheidung im Jahre 1960, daß Rechte nach Kapitel I Ges. 131 nicht bestehen., weil der frühere Beamte durch sein Verhalten während der Herrschaft des Nationalsozialismus gegen die Grundsätze der Menschlichkeit und Rechtsstaatlichkeit verstoßen hat (§ 3 Abs. 1 Ziff. 3 a G 131), nicht entgegen.

  2. Einzelfall eines Verhaltens, das sich als Verstoß gegen die Grundsätze der Menschlichkeit und Rechtsstaatlichkeit darstellt.

Verfahrensgang

vorgehend VG Wiesbaden, 27. Oktober 1961, II/2-472/60, Urteil

Permalink

Poursuivez vos recherches dans ChatGPT ou Claude

Connectez Omnilex pour rechercher dans le corpus juridique depuis votre assistant IA.