OE I 7/67•Hessischer Verwaltungsgerichtshof 1. Senat, 1968-07-09, OE I 7/67
Hessischer Verwaltungsgerichtshof 1. Senat, 1968-07-09, OE I 7/67
OE I 7/67Tribunal administratif / 1re division9 juil. 1968
Regest
1. Zu den Voraussetzungen einer rechtswirksamen beamtenrechtlichen Zusage. 2. Die Fürsorgepflicht aus § 92 Abs. 1 HBG obliegt dem Dienstherrn nur im Rahmen eines bestehenden Beamtenverhältnisses (vgl. ständ. Rspr. d. BVerwG). 3. Bittet der Beamte den Dienstherrn um eine Auskunft, so muß diese vollständig sein. Die Auskunftspflicht erstreckt sich jedoch nicht auf solche Umstände, die völlig entfernt liegen und sich bei verständiger Würdigung nicht aufdrängen. Permalink - Diesen Link können Sie kopieren und verwenden, wenn Sie genau dieses Dokument verlinken möchten: https://www.rv.hessenrecht.hessen.de/perma?d=LARE190023774
Texte intégral
Hessischer Verwaltungsgerichtshof 1. Senat — OE I 7/67 — Urteil
Entscheidungsdatum: 1968-07-09
Aktenzeichen: OE I 7/67
ECLI: ECLI:DE:VGHHE:1968:0709.OE.I7.67.0A
Dokumenttyp: Urteil
Leitsatz
-
Zu den Voraussetzungen einer rechtswirksamen beamtenrechtlichen Zusage.
-
Die Fürsorgepflicht aus § 92 Abs. 1 HBG obliegt dem Dienstherrn nur im Rahmen eines bestehenden Beamtenverhältnisses (vgl. ständ. Rspr. d. BVerwG).
-
Bittet der Beamte den Dienstherrn um eine Auskunft, so muß diese vollständig sein. Die Auskunftspflicht erstreckt sich jedoch nicht auf solche Umstände, die völlig entfernt liegen und sich bei verständiger Würdigung nicht aufdrängen.
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