Hessischer Verwaltungsgerichtshof 2. Senat, 1967-09-20, OS II 128/65

OS II 128/65Tribunal administratif / 2e division20 sept. 1967

Regest

Ein über ein Vierteljahr dauernder wechselnder Aufenthalt (Ausweichbewegungen, Untertauchen) in Norditalien, um der drohenden Internierung zu entgehen, kann einer Internierung (Freiheitsverlust durch Auferlegung von Gewahrsam einer fremden Macht) nicht gleichgesetzt werden. Einreiseschwierigkeiten seitens der Besatzungsmächte in Deutschland können gleichfalls nicht die Annahme einer Internierung rechtfertigen. Verfahrensgang vorgehend VG Frankfurt, 12. Oktober 1965, VI/1-265/65, Urteil Permalink - Diesen Link können Sie kopieren und verwenden, wenn Sie genau dieses Dokument verlinken möchten: https://www.rv.hessenrecht.hessen.de/perma?d=LARE190023493

Texte intégral

Hessischer Verwaltungsgerichtshof 2. Senat — OS II 128/65 — Urteil

Entscheidungsdatum: 1967-09-20

Aktenzeichen: OS II 128/65

ECLI: ECLI:DE:VGHHE:1967:0920.OS.II128.65.0A

Dokumenttyp: Urteil

Leitsatz

Ein über ein Vierteljahr dauernder wechselnder Aufenthalt (Ausweichbewegungen, Untertauchen) in Norditalien, um der drohenden Internierung zu entgehen, kann einer Internierung (Freiheitsverlust durch Auferlegung von Gewahrsam einer fremden Macht) nicht gleichgesetzt werden. Einreiseschwierigkeiten seitens der Besatzungsmächte in Deutschland können gleichfalls nicht die Annahme einer Internierung rechtfertigen.

Verfahrensgang

vorgehend VG Frankfurt, 12. Oktober 1965, VI/1-265/65, Urteil

Permalink

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