Hessischer Verwaltungsgerichtshof 4. Senat, 1967-09-04, IV OE 35/67

IV OE 35/67Tribunal administratif / 4e division4 sept. 1967

Regest

1. Einzelfall zur Frage der Beeinträchtigung der ausreichenden Besonnung, Belichtung und Belüftung von Aufenthaltsräumen und Grundstücksfreiflächen. 2. Wird das Betriebsgebäude eines bereits genehmigten Betriebs baulich erweitert, dann ist im Rahmen der gegen die insoweit erteilte Baugenehmigung gerichteten Nachbarklage planungsrechtlich nur zu prüfen, ob durch den Erweiterungsbau bzw. durch die in ihm getätigten Arbeiten eine Veränderung des Gebietscharakters und damit eine Bedenklichkeit i.S. des § 34 BBauG eintritt. Verfahrensgang vorgehend VG Wiesbaden, 14. Februar 1967, III/2-320/66, Urteil Permalink - Diesen Link können Sie kopieren und verwenden, wenn Sie genau dieses Dokument verlinken möchten: https://www.rv.hessenrecht.hessen.de/perma?d=LARE190023477

Texte intégral

Hessischer Verwaltungsgerichtshof 4. Senat — IV OE 35/67 — Urteil

Entscheidungsdatum: 1967-09-04

Aktenzeichen: IV OE 35/67

ECLI: ECLI:DE:VGHHE:1967:0904.IV.OE35.67.0A

Dokumenttyp: Urteil

Leitsatz

  1. Einzelfall zur Frage der Beeinträchtigung der ausreichenden Besonnung, Belichtung und Belüftung von Aufenthaltsräumen und Grundstücksfreiflächen.

  2. Wird das Betriebsgebäude eines bereits genehmigten Betriebs baulich erweitert, dann ist im Rahmen der gegen die insoweit erteilte Baugenehmigung gerichteten Nachbarklage planungsrechtlich nur zu prüfen, ob durch den Erweiterungsbau bzw. durch die in ihm getätigten Arbeiten eine Veränderung des Gebietscharakters und damit eine Bedenklichkeit i.S. des § 34 BBauG eintritt.

Verfahrensgang

vorgehend VG Wiesbaden, 14. Februar 1967, III/2-320/66, Urteil

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