OS IV 58/66•Hessischer Verwaltungsgerichtshof 4. Senat, 1967-06-07, OS IV 58/66
Hessischer Verwaltungsgerichtshof 4. Senat, 1967-06-07, OS IV 58/66
OS IV 58/66Tribunal administratif / 4e division7 juin 1967
Regest
1. Der Nachbar hat keinen Anspruch auf Einhaltung der vorgeschriebenen Abstände schlechthin, er kann vielmehr eine Beachtung der Abstände nur erzwingen, wenn die ausreichende Besonnung, Belichtung und Belüftung der Aufenthaltsräume, der Stallungen landwirtschaftlicher Betriebe und der Grundstücksfreiflächen nicht mehr gewährleistet sind. 2. Es kann daher bei der Entscheidung über eine Nachbarklage wegen Nichteinhaltung der erforderlichen Abstände nicht darauf ankommen, ob die angefochtene Baugenehmigung den Absätzen 2 - 4 des § 25 HBO entspricht, sondern nur darauf, ob eine Beeinträchtigung i.S. des § 25 Abs. 1 HBO vorliegt. Verfahrensgang vorgehend VG Darmstadt, 16. Juni 1966, II 652/65, Urteil Permalink - Diesen Link können Sie kopieren und verwenden, wenn Sie genau dieses Dokument verlinken möchten: https://www.rv.hessenrecht.hessen.de/perma?d=LARE190023401
Texte intégral
Hessischer Verwaltungsgerichtshof 4. Senat — OS IV 58/66 — Urteil
Entscheidungsdatum: 1967-06-07
Aktenzeichen: OS IV 58/66
ECLI: ECLI:DE:VGHHE:1967:0607.OS.IV58.66.0A
Dokumenttyp: Urteil
Leitsatz
-
Der Nachbar hat keinen Anspruch auf Einhaltung der vorgeschriebenen Abstände schlechthin, er kann vielmehr eine Beachtung der Abstände nur erzwingen, wenn die ausreichende Besonnung, Belichtung und Belüftung der Aufenthaltsräume, der Stallungen landwirtschaftlicher Betriebe und der Grundstücksfreiflächen nicht mehr gewährleistet sind.
-
Es kann daher bei der Entscheidung über eine Nachbarklage wegen Nichteinhaltung der erforderlichen Abstände nicht darauf ankommen, ob die angefochtene Baugenehmigung den Absätzen 2 - 4 des § 25 HBO entspricht, sondern nur darauf, ob eine Beeinträchtigung i.S. des § 25 Abs. 1 HBO vorliegt.
Verfahrensgang
vorgehend VG Darmstadt, 16. Juni 1966, II 652/65, Urteil
Permalink
- Diesen Link können Sie kopieren und verwenden, wenn Sie genau dieses Dokument verlinken möchten: https://www.rv.hessenrecht.hessen.de/perma?d=LARE190023401
Vous vous demandez comment ce texte s’applique à votre situation ?
Consultation gratuite, sans engagement
Décrivez votre situation. Notre équipe vous recontactera par e-mail pour votre consultation.
Poursuivez vos recherches dans ChatGPT ou Claude
Connectez Omnilex pour rechercher dans le corpus juridique depuis votre assistant IA.