Hessischer Verwaltungsgerichtshof 1. Senat, 1967-02-28, OS I 60/65

OS I 60/65Tribunal administratif / 1re division28 févr. 1967

Regest

1. Einzelfall zu der Frage, ob durch einen Chefarztvertrag eine Verpflichtung zum Abschluss eines Haftpflichtversicherungsvertrages übernommen worden ist. 2. Das Verlangen eines beamteten Chefarztes, sein Dienstherr solle für ihn wegen der Tätigkeit, für die er als Chefarzt selbst liquidieren kann, einen Haftpflichtversicherungsvertrag abschließen, verstößt gegen das sich aus § 104 HBG ergebende Verbot, dem Beamten eine höhere als nach dem Besoldungsrecht zulässige Besoldung zu verschaffen. Verfahrensgang vorgehend VG Darmstadt, 20. Mai 1965, I-157/64, Urteil Permalink - Diesen Link können Sie kopieren und verwenden, wenn Sie genau dieses Dokument verlinken möchten: https://www.rv.hessenrecht.hessen.de/perma?d=LARE190023332

Texte intégral

Hessischer Verwaltungsgerichtshof 1. Senat — OS I 60/65 — Urteil

Entscheidungsdatum: 1967-02-28

Aktenzeichen: OS I 60/65

ECLI: ECLI:DE:VGHHE:1967:0228.OS.I60.65.0A

Dokumenttyp: Urteil

Leitsatz

  1. Einzelfall zu der Frage, ob durch einen Chefarztvertrag eine Verpflichtung zum Abschluss eines Haftpflichtversicherungsvertrages übernommen worden ist.

  2. Das Verlangen eines beamteten Chefarztes, sein Dienstherr solle für ihn wegen der Tätigkeit, für die er als Chefarzt selbst liquidieren kann, einen Haftpflichtversicherungsvertrag abschließen, verstößt gegen das sich aus § 104 HBG ergebende Verbot, dem Beamten eine höhere als nach dem Besoldungsrecht zulässige Besoldung zu verschaffen.

Verfahrensgang

vorgehend VG Darmstadt, 20. Mai 1965, I-157/64, Urteil

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