OS V 28/65•Hessischer Verwaltungsgerichtshof 5. Senat, 1966-12-15, OS V 28/65
Hessischer Verwaltungsgerichtshof 5. Senat, 1966-12-15, OS V 28/65
OS V 28/65Tribunal administratif / 5e division15 déc. 1966
Regest
1. Die Gebührenerhebung durch die Gemeinden ist auch dann als Selbstverwaltungsangelegenheit anzusehen, wenn die Gemeinden Weisungsaufgaben erfüllen, ihnen aber die Gebühren als eigene Einnahme verbleiben. 2. Die Untersuchungen und die Erteilung von Gesundheitszeugnissen durch die Gesundheitsämter nach Maßgabe der §§ 17, 18 und 74 BSeuchG sind Verrichtungen nach der Verordnung über die Gebührenerhebung der Gesundheitsämter vom 28. März 1935 - GÄGebVO -. Diese Verrichtungen gehören zu den ärztlichen Aufgaben der Gesundheitspolizei und sind nach § 2 GÄGebVO in Verbindung mit § 3 Abs. 1 Nr. 1a des Gesetzes über die Vereinheitlichung des Gesundheitswesens gebührenfrei. Verfahrensgang vorgehend VG Frankfurt, 22. Januar 1965, II/2-665/64, Urteil Permalink - Diesen Link können Sie kopieren und verwenden, wenn Sie genau dieses Dokument verlinken möchten: https://www.rv.hessenrecht.hessen.de/perma?d=LARE190023288
Texte intégral
Hessischer Verwaltungsgerichtshof 5. Senat — OS V 28/65 — Urteil
Entscheidungsdatum: 1966-12-15
Aktenzeichen: OS V 28/65
ECLI: ECLI:DE:VGHHE:1966:1215.OS.V28.65.0A
Dokumenttyp: Urteil
Leitsatz
-
Die Gebührenerhebung durch die Gemeinden ist auch dann als Selbstverwaltungsangelegenheit anzusehen, wenn die Gemeinden Weisungsaufgaben erfüllen, ihnen aber die Gebühren als eigene Einnahme verbleiben.
-
Die Untersuchungen und die Erteilung von Gesundheitszeugnissen durch die Gesundheitsämter nach Maßgabe der §§ 17, 18 und 74 BSeuchG sind Verrichtungen nach der Verordnung über die Gebührenerhebung der Gesundheitsämter vom 28. März 1935 - GÄGebVO -. Diese Verrichtungen gehören zu den ärztlichen Aufgaben der Gesundheitspolizei und sind nach § 2 GÄGebVO in Verbindung mit § 3 Abs. 1 Nr. 1a des Gesetzes über die Vereinheitlichung des Gesundheitswesens gebührenfrei.
Verfahrensgang
vorgehend VG Frankfurt, 22. Januar 1965, II/2-665/64, Urteil
Permalink
- Diesen Link können Sie kopieren und verwenden, wenn Sie genau dieses Dokument verlinken möchten: https://www.rv.hessenrecht.hessen.de/perma?d=LARE190023288
Vous vous demandez comment ce texte s’applique à votre situation ?
Consultation gratuite, sans engagement
Décrivez votre situation. Notre équipe vous recontactera par e-mail pour votre consultation.
Poursuivez vos recherches dans ChatGPT ou Claude
Connectez Omnilex pour rechercher dans le corpus juridique depuis votre assistant IA.