OS V 39/66•Hessischer Verwaltungsgerichtshof 5. Senat, 1966-11-10, OS V 39/66
Hessischer Verwaltungsgerichtshof 5. Senat, 1966-11-10, OS V 39/66
OS V 39/66Tribunal administratif / 5e division10 nov. 1966
Regest
1. Durch einen Antrag nach dem Abgeltungsgesetz wird der Schadensfall in seiner Gesamtheit und nicht nur eine, dem Umfang nach begrenzte Entschädigungsforderung anhängig gemacht, sofern der Antragsteller nicht ausdrücklich oder den Umständen nach sein Begehren bewußt einschränkt. 2. Ein gleichzeitig zu Gewerbe- und Wohnzwecken dienendes Grundstück kann nur dann als Wohngrundstück im Sinne von § 26 Nr. 4 BesAbgeltG gelten, wenn der Wohnzweck offensichtlich vorherrscht und dem Grundstück das typische Gepräge als Wohngrundstück verleiht. 3. § 40 BesAbgeltG ist eng auszulegen. Verfahrensgang vorgehend VG Wiesbaden, 21. April 1966, I/2-106/63, Urteil Permalink - Diesen Link können Sie kopieren und verwenden, wenn Sie genau dieses Dokument verlinken möchten: https://www.rv.hessenrecht.hessen.de/perma?d=LARE190023242
Texte intégral
Hessischer Verwaltungsgerichtshof 5. Senat — OS V 39/66 — Urteil
Entscheidungsdatum: 1966-11-10
Aktenzeichen: OS V 39/66
ECLI: ECLI:DE:VGHHE:1966:1110.OS.V39.66.0A
Dokumenttyp: Urteil
Leitsatz
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Durch einen Antrag nach dem Abgeltungsgesetz wird der Schadensfall in seiner Gesamtheit und nicht nur eine, dem Umfang nach begrenzte Entschädigungsforderung anhängig gemacht, sofern der Antragsteller nicht ausdrücklich oder den Umständen nach sein Begehren bewußt einschränkt.
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Ein gleichzeitig zu Gewerbe- und Wohnzwecken dienendes Grundstück kann nur dann als Wohngrundstück im Sinne von § 26 Nr. 4 BesAbgeltG gelten, wenn der Wohnzweck offensichtlich vorherrscht und dem Grundstück das typische Gepräge als Wohngrundstück verleiht.
-
§ 40 BesAbgeltG ist eng auszulegen.
Verfahrensgang
vorgehend VG Wiesbaden, 21. April 1966, I/2-106/63, Urteil
Permalink
- Diesen Link können Sie kopieren und verwenden, wenn Sie genau dieses Dokument verlinken möchten: https://www.rv.hessenrecht.hessen.de/perma?d=LARE190023242
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