Hessischer Verwaltungsgerichtshof Fachsenat für Personalvertretungssachen (Land), 1966-02-09, HPV 2/65

HPV 2/65Tribunal administratif9 févr. 1966

Regest

Daß der Personalrat "bei der Beförderung" mitbestimmt, bedeutet, daß die Beförderung eines bestimmten Beamten vorgesehen ist. Die Auswahl unter mehreren Bewerbern ist Sache der verantwortlichen Behörde. Verfahrensgang vorgehend VG Wiesbaden, 21. April 1965, HPV 9/64, Beschluss Permalink - Diesen Link können Sie kopieren und verwenden, wenn Sie genau dieses Dokument verlinken möchten: https://www.rv.hessenrecht.hessen.de/perma?d=LARE190023004

Texte intégral

Hessischer Verwaltungsgerichtshof Fachsenat für Personalvertretungssachen (Land) — HPV 2/65 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 1966-02-09

Aktenzeichen: HPV 2/65

ECLI: ECLI:DE:VGHHE:1966:0209.HPV2.65.0A

Dokumenttyp: Beschluss

Leitsatz

Daß der Personalrat "bei der Beförderung" mitbestimmt, bedeutet, daß die Beförderung eines bestimmten Beamten vorgesehen ist. Die Auswahl unter mehreren Bewerbern ist Sache der verantwortlichen Behörde.

Verfahrensgang

vorgehend VG Wiesbaden, 21. April 1965, HPV 9/64, Beschluss

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