Hessischer Verwaltungsgerichtshof 1. Senat, 1966-01-18, OS I 86/64

OS I 86/64Tribunal administratif / 1re division18 janv. 1966

Regest

a) Zur Frage der Verwirkung des Rechts, nach etwa 14 Jahren die vermeintliche Rechtswidrigkeit einer Entlassung aus dem Arbeitsverhältnis bei der Deutschen Reichsbahn geltend zu machen. b) Zur Frage der Entlassung eines Reichsbahnarbeiters im Sommer 1946 auf Grund einer Verurteilung durch ein amerikanisches Militärgericht wegen "Fragebogenfälschung". c) Umdeutung der fristlosen Entlassung eines Reichsbahnarbeiters in eine fristgemäße. d) Zur Frage, ob im Sommer 1946 für einen Reichsbahnarbeiter, der Personalratsmitglied war, ein besonderer Kündigungsschutz bestand. Verfahrensgang vorgehend VG Frankfurt, 8. Februar 1962, I/2 - 1026/60, Urteil Permalink - Diesen Link können Sie kopieren und verwenden, wenn Sie genau dieses Dokument verlinken möchten: https://www.rv.hessenrecht.hessen.de/perma?d=LARE190022983

Texte intégral

Hessischer Verwaltungsgerichtshof 1. Senat — OS I 86/64 — Urteil

Entscheidungsdatum: 1966-01-18

Aktenzeichen: OS I 86/64

ECLI: ECLI:DE:VGHHE:1966:0118.OS.I86.64.0A

Dokumenttyp: Urteil

Leitsatz

a) Zur Frage der Verwirkung des Rechts, nach etwa 14 Jahren die vermeintliche Rechtswidrigkeit einer Entlassung aus dem Arbeitsverhältnis bei der Deutschen Reichsbahn geltend zu machen.

b) Zur Frage der Entlassung eines Reichsbahnarbeiters im Sommer 1946 auf Grund einer Verurteilung durch ein amerikanisches Militärgericht wegen "Fragebogenfälschung".

c) Umdeutung der fristlosen Entlassung eines Reichsbahnarbeiters in eine fristgemäße.

d) Zur Frage, ob im Sommer 1946 für einen Reichsbahnarbeiter, der Personalratsmitglied war, ein besonderer Kündigungsschutz bestand.

Verfahrensgang

vorgehend VG Frankfurt, 8. Februar 1962, I/2 - 1026/60, Urteil

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