Hessischer Verwaltungsgerichtshof 3. Senat, 1965-12-07, F III 103/63

F III 103/63Tribunal administratif / 3e division7 déc. 1965

Regest

1. Zur Gleichwertigkeit der Abfindung eines Steinbruchunternehmers. 2. Die im Einzelfall vorhandene besondere günstige Verkaufsmöglichkeit eines Grundstücks des Altbesitzes eines Beteiligten stellt keinen gemäß § 44 Abs. 2 FlurbG zu berücksichtigenden werterhöhenden Umstand dar. 3. Zu den Fragen des Wegfalls der Geschäftsgrundlage und der Irrtumsanfechtung in Bezug auf einen öffentlich-rechtlichen Vertrag zwischen einem Beteiligten und der Teilnehmergemeinschaft. Permalink - Diesen Link können Sie kopieren und verwenden, wenn Sie genau dieses Dokument verlinken möchten: https://www.rv.hessenrecht.hessen.de/perma?d=LARE190022934

Texte intégral

Hessischer Verwaltungsgerichtshof 3. Senat — F III 103/63 — Urteil

Entscheidungsdatum: 1965-12-07

Aktenzeichen: F III 103/63

ECLI: ECLI:DE:VGHHE:1965:1207.F.III103.63.0A

Dokumenttyp: Urteil

Leitsatz

  1. Zur Gleichwertigkeit der Abfindung eines Steinbruchunternehmers.

  2. Die im Einzelfall vorhandene besondere günstige Verkaufsmöglichkeit eines Grundstücks des Altbesitzes eines Beteiligten stellt keinen gemäß § 44 Abs. 2 FlurbG zu berücksichtigenden werterhöhenden Umstand dar.

  3. Zu den Fragen des Wegfalls der Geschäftsgrundlage und der Irrtumsanfechtung in Bezug auf einen öffentlich-rechtlichen Vertrag zwischen einem Beteiligten und der Teilnehmergemeinschaft.

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