Hessischer Verwaltungsgerichtshof 5. Senat, 1965-10-14, OS V 50/65

OS V 50/65Tribunal administratif / 5e division14 oct. 1965

Regest

Ein durch rechtskräftiges Endurteil abgeschlossenes Verfahren kann nur dann weitergeführt werden, wenn die zur Wiederaufnahme des Verfahrens führenden Gründe einer Nichtigkeitsklage oder einer Restitutionsklage vorliegen. Permalink - Diesen Link können Sie kopieren und verwenden, wenn Sie genau dieses Dokument verlinken möchten: https://www.rv.hessenrecht.hessen.de/perma?d=LARE190022872

Texte intégral

Hessischer Verwaltungsgerichtshof 5. Senat — OS V 50/65 — Urteil

Entscheidungsdatum: 1965-10-14

Aktenzeichen: OS V 50/65

ECLI: ECLI:DE:VGHHE:1965:1014.OS.V50.65.0A

Dokumenttyp: Urteil

Leitsatz

Ein durch rechtskräftiges Endurteil abgeschlossenes Verfahren kann nur dann weitergeführt werden, wenn die zur Wiederaufnahme des Verfahrens führenden Gründe einer Nichtigkeitsklage oder einer Restitutionsklage vorliegen.

Permalink

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