OS IV 61/64•Hessischer Verwaltungsgerichtshof 4. Senat, 1965-04-26, OS IV 61/64
Hessischer Verwaltungsgerichtshof 4. Senat, 1965-04-26, OS IV 61/64
OS IV 61/64Tribunal administratif / 4e division26 avr. 1965
Regest
1. Gehören einer Kammer des Verwaltungsgerichts mehr als 3 haupt- und nebenamtliche Berufsrichter an, so hat der Vorsitzende der Kammer vor Beginn des Geschäftsjahres die Mitwirkung dieser Richter an den Verfahren zu bestimmen. 2. Bei der "besonderen Zweckbestimmung" eines im Außenbereich geplanten Gebäudes sind sowohl die subjektiven Angaben des Bauherrn wie auch die objektive Beschaffenheit der Anlage zu berücksichtigen. 3. Zur Frage, inwieweit ein als Badehütte bezeichnetes Gebäude wegen seiner besonderen Zweckbestimmung im Außenbereich ausgeführt werden soll. 4. Zur Frage, ob und inwieweit es sich bei § 35 Abs. 2 BBauG um einen Fall des sog. gebundenen Ermessens handelt. Permalink - Diesen Link können Sie kopieren und verwenden, wenn Sie genau dieses Dokument verlinken möchten: https://www.rv.hessenrecht.hessen.de/perma?d=LARE190022723
Texte intégral
Hessischer Verwaltungsgerichtshof 4. Senat — OS IV 61/64 — Urteil
Entscheidungsdatum: 1965-04-26
Aktenzeichen: OS IV 61/64
ECLI: ECLI:DE:VGHHE:1965:0426.OS.IV61.64.0A
Dokumenttyp: Urteil
Leitsatz
-
Gehören einer Kammer des Verwaltungsgerichts mehr als 3 haupt- und nebenamtliche Berufsrichter an, so hat der Vorsitzende der Kammer vor Beginn des Geschäftsjahres die Mitwirkung dieser Richter an den Verfahren zu bestimmen.
-
Bei der "besonderen Zweckbestimmung" eines im Außenbereich geplanten Gebäudes sind sowohl die subjektiven Angaben des Bauherrn wie auch die objektive Beschaffenheit der Anlage zu berücksichtigen.
-
Zur Frage, inwieweit ein als Badehütte bezeichnetes Gebäude wegen seiner besonderen Zweckbestimmung im Außenbereich ausgeführt werden soll.
-
Zur Frage, ob und inwieweit es sich bei § 35 Abs. 2 BBauG um einen Fall des sog. gebundenen Ermessens handelt.
Permalink
- Diesen Link können Sie kopieren und verwenden, wenn Sie genau dieses Dokument verlinken möchten: https://www.rv.hessenrecht.hessen.de/perma?d=LARE190022723
Vous vous demandez comment ce texte s’applique à votre situation ?
Consultation gratuite, sans engagement
Décrivez votre situation. Notre équipe vous recontactera par e-mail pour votre consultation.
Poursuivez vos recherches dans ChatGPT ou Claude
Connectez Omnilex pour rechercher dans le corpus juridique depuis votre assistant IA.