OS IV 14/63•Hessischer Verwaltungsgerichtshof 4. Senat, 1965-04-13, OS IV 14/63
Hessischer Verwaltungsgerichtshof 4. Senat, 1965-04-13, OS IV 14/63
OS IV 14/63Tribunal administratif / 4e division13 avr. 1965
Regest
1. Zur Frage der Rechtsmäßigkeit des Abbruchs eines im Außengebiet errichteten Wohnhauses (Fortsetzung der bisherigen Rspr.). 2. Wenn in einem begrenzten Gebiet gegen mehrere illegale Bauwerke eingeschritten werden muß, steht es im pflichtmäßigen Ermessen der Bauaufsichtsbehörde, wann und bei welchem Bauwerk sie mit ihren Maßnahmen beginnt. Die Bauaufsichtsbehörde muß sich jedoch für die Wiederherstellung bauordnungsgemäßer Zustände in einem begrenzten Gebiet bestimmte Regeln setzen und diese auch befolgen. Verfahrensgang vorgehend VG Frankfurt, 8. Januar 1963, IV/2-28/62, Urteil Permalink - Diesen Link können Sie kopieren und verwenden, wenn Sie genau dieses Dokument verlinken möchten: https://www.rv.hessenrecht.hessen.de/perma?d=LARE190022714
Texte intégral
Hessischer Verwaltungsgerichtshof 4. Senat — OS IV 14/63 — Urteil
Entscheidungsdatum: 1965-04-13
Aktenzeichen: OS IV 14/63
ECLI: ECLI:DE:VGHHE:1965:0413.OS.IV14.63.0A
Dokumenttyp: Urteil
Leitsatz
-
Zur Frage der Rechtsmäßigkeit des Abbruchs eines im Außengebiet errichteten Wohnhauses (Fortsetzung der bisherigen Rspr.).
-
Wenn in einem begrenzten Gebiet gegen mehrere illegale Bauwerke eingeschritten werden muß, steht es im pflichtmäßigen Ermessen der Bauaufsichtsbehörde, wann und bei welchem Bauwerk sie mit ihren Maßnahmen beginnt. Die Bauaufsichtsbehörde muß sich jedoch für die Wiederherstellung bauordnungsgemäßer Zustände in einem begrenzten Gebiet bestimmte Regeln setzen und diese auch befolgen.
Verfahrensgang
vorgehend VG Frankfurt, 8. Januar 1963, IV/2-28/62, Urteil
Permalink
- Diesen Link können Sie kopieren und verwenden, wenn Sie genau dieses Dokument verlinken möchten: https://www.rv.hessenrecht.hessen.de/perma?d=LARE190022714
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