Hessischer Verwaltungsgerichtshof 4. Senat, 1965-02-19, OS IV 20/63

OS IV 20/63Tribunal administratif / 4e division19 févr. 1965

Regest

1. Nach § 29 Abs. 2 HBO besteht eine unwiderlegliche Vermutung, dass die von dem Hessischen Minister des Innern eingeführten technischen Baubestimmungen des Deutschen Normenausschusses (sog. DIN-Normen) zu den allgemein anerkannten Regeln der Baukunst und der Technik gehören. 2. Ist in der ersten Instanz die Klage zu Unrecht als unbegründet anstatt als unzulässig abgewiesen worden, so ist das Urteil durch einen Ausspruch im Tenor des Berufungsurteils entsprechend zu ändern. Verfahrensgang vorgehend VG Frankfurt, 29. Januar 1963, IV/2-1396/60, Urteil Permalink - Diesen Link können Sie kopieren und verwenden, wenn Sie genau dieses Dokument verlinken möchten: https://www.rv.hessenrecht.hessen.de/perma?d=LARE190022671

Texte intégral

Hessischer Verwaltungsgerichtshof 4. Senat — OS IV 20/63 — Urteil

Entscheidungsdatum: 1965-02-19

Aktenzeichen: OS IV 20/63

ECLI: ECLI:DE:VGHHE:1965:0219.OS.IV20.63.0A

Dokumenttyp: Urteil

Leitsatz

  1. Nach § 29 Abs. 2 HBO besteht eine unwiderlegliche Vermutung, dass die von dem Hessischen Minister des Innern eingeführten technischen Baubestimmungen des Deutschen Normenausschusses (sog. DIN-Normen) zu den allgemein anerkannten Regeln der Baukunst und der Technik gehören.

  2. Ist in der ersten Instanz die Klage zu Unrecht als unbegründet anstatt als unzulässig abgewiesen worden, so ist das Urteil durch einen Ausspruch im Tenor des Berufungsurteils entsprechend zu ändern.

Verfahrensgang

vorgehend VG Frankfurt, 29. Januar 1963, IV/2-1396/60, Urteil

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