Staatsgerichtshof des Landes Hessen, 2007-10-12, P.St. 2179 e.A.

P.St. 2179 e.A.Cour constitutionnelle12 oct. 2007

Regest

Erlass einer einstweilige Anordnung gegen das Hessische Gesetz zum Schutz vor den Gefahren des Passivrauchens (Nichtraucherschutzgesetz - NRSG) abgelehntErlass einer einstweilige Anordnung gegen das Hessische Gesetz zum Schutz vor den Gefahren des Passivrauchens (Nichtraucherschutzgesetz - NRSG) abgelehnt.

Texte intégral

Staatsgerichtshof des Landes Hessen — P.St. 2179 e.A. — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2007-10-12

Aktenzeichen: P.St. 2179 e.A.

ECLI: ECLI:DE:STGHHE:2007:1012.P.ST.2179E.A.0A

Dokumenttyp: Beschluss

Normen: § 1 NRauchSchG HE, § 2 Abs 4 NRauchSchG HE, § 26 Abs 3 StGHG

Leitsatz

Erlass einer einstweilige Anordnung gegen das Hessische Gesetz zum Schutz vor den Gefahren des Passivrauchens (Nichtraucherschutzgesetz - NRSG) abgelehntErlass einer einstweilige Anordnung gegen das Hessische Gesetz zum Schutz vor den Gefahren des Passivrauchens (Nichtraucherschutzgesetz - NRSG) abgelehnt.

Gründe

1 Der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung wird gem. § 26 Abs. 3 StGHG abgelehnt.

2 Der Antrag ist offensichtlich unbegründet, weil die Antragsteller die behaupteten wirtschaftlichen Einbußen nicht ausreichend substantiiert dargelegt haben.

3 Die Entscheidung ist mit der Mehrheit des § 26 Abs. 3 Satz 2 StGHG ergangen, so dass ein Widerspruch nicht zulässig ist.

4 Gerichtskosten werden nicht erhoben, außergerichtliche Kosten nicht erstattet.

Permalink

Poursuivez vos recherches dans ChatGPT ou Claude

Connectez Omnilex pour rechercher dans le corpus juridique depuis votre assistant IA.