Staatsgerichtshof des Landes Hessen, 2007-07-05, P.St. 2035

P.St. 2035Cour constitutionnelle5 juil. 2007

Regest

Einzelfall einer unzulässigen Grundrechtsklage gegen eine Rechtsnorm wegen fehlender Grundrechtsbetroffenheit

Texte intégral

Staatsgerichtshof des Landes Hessen — P.St. 2035 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2007-07-05

Aktenzeichen: P.St. 2035

ECLI: ECLI:DE:STGHHE:2007:0705.P.ST.2035.0A

Dokumenttyp: Beschluss

Leitsatz

Einzelfall einer unzulässigen Grundrechtsklage gegen eine Rechtsnorm wegen fehlender Grundrechtsbetroffenheit

Gründe

1 Die Annahme der Grundrechtsklage wird gemäß § 43a StGHG einstimmig abgelehnt, weil die Antragstellerin nicht geltend gemacht hat, von dem angegriffenen Gesetz in eigenen Grundrechten betroffen zu sein. Sie ist daher nicht antragsbefugt.

2 Von einer weiteren Begründung wird abgesehen.

3 Gerichtskosten werden nicht erhoben, außergerichtliche Kosten nicht erstattet.

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