Staatsgerichtshof des Landes Hessen, 1995-05-17, P.St. 1206 e.A.

P.St. 1206 e.A.Cour constitutionnelle17 mai 1995

Regest

Hat sich der Antrag erledigt und gibt der Antragsteller eine entsprechende Erklärung ab, so ist das Verfahren durch Beschluß einzustellen. Permalink - Diesen Link können Sie kopieren und verwenden, wenn Sie genau dieses Dokument verlinken möchten: https://www.rv.hessenrecht.hessen.de/perma?d=LARE190022318

Texte intégral

Staatsgerichtshof des Landes Hessen — P.St. 1206 e.A. — Beschluss

Entscheidungsdatum: 1995-05-17

Aktenzeichen: P.St. 1206 e.A.

ECLI: ECLI:DE:STGHHE:1995:0517.P.ST.1206E.A.0A

Dokumenttyp: Beschluss

Leitsatz

Hat sich der Antrag erledigt und gibt der Antragsteller eine entsprechende Erklärung ab, so ist das Verfahren durch Beschluß einzustellen.

Permalink

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