Staatsgerichtshof des Landes Hessen, 1995-05-17, P.St. 1200

P.St. 1200Cour constitutionnelle17 mai 1995

Regest

Ist die begehrte Strafaussetzung gewährt worden, so besteht für die Weiterführung des auf Aufhebung der die Gnade versagenden Entscheidung gerichteten Grundrechtsklageverfahrens kein Rechtsschutzbedürfnis mehr. Permalink - Diesen Link können Sie kopieren und verwenden, wenn Sie genau dieses Dokument verlinken möchten: https://www.rv.hessenrecht.hessen.de/perma?d=LARE190022317

Texte intégral

Staatsgerichtshof des Landes Hessen — P.St. 1200 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 1995-05-17

Aktenzeichen: P.St. 1200

ECLI: ECLI:DE:STGHHE:1995:0517.P.ST.1200.0A

Dokumenttyp: Beschluss

Leitsatz

Ist die begehrte Strafaussetzung gewährt worden, so besteht für die Weiterführung des auf Aufhebung der die Gnade versagenden Entscheidung gerichteten Grundrechtsklageverfahrens kein Rechtsschutzbedürfnis mehr.

Permalink

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