P.St. 1194•Staatsgerichtshof des Landes Hessen, 1995-03-29, P.St. 1194
Staatsgerichtshof des Landes Hessen, 1995-03-29, P.St. 1194
P.St. 1194Cour constitutionnelle29 mars 1995
Regest
Der Antragsteller muß die Tatsachen vortragen, aus denen sich der Verletzungsvorgang ergeben soll, und darlegen, daß er im Falle eines Erfolges der Grundrechtsklage einen Rechtsvorteil erlangen könnte. Für die verfassungsgerichtliche Überprüfung einer Frage, die auf den Rechtsfolgeausspruch der angefochtenen Entscheidung keinen Einfluß haben kann, fehlt das Rechtsschutzinteresse. Permalink - Diesen Link können Sie kopieren und verwenden, wenn Sie genau dieses Dokument verlinken möchten: https://www.rv.hessenrecht.hessen.de/perma?d=LARE190022313
Texte intégral
Staatsgerichtshof des Landes Hessen — P.St. 1194 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 1995-03-29
Aktenzeichen: P.St. 1194
ECLI: ECLI:DE:STGHHE:1995:0329.P.ST.1194.0A
Dokumenttyp: Beschluss
Leitsatz
Der Antragsteller muß die Tatsachen vortragen, aus denen sich der Verletzungsvorgang ergeben soll, und darlegen, daß er im Falle eines Erfolges der Grundrechtsklage einen Rechtsvorteil erlangen könnte. Für die verfassungsgerichtliche Überprüfung einer Frage, die auf den Rechtsfolgeausspruch der angefochtenen Entscheidung keinen Einfluß haben kann, fehlt das Rechtsschutzinteresse.
Permalink
- Diesen Link können Sie kopieren und verwenden, wenn Sie genau dieses Dokument verlinken möchten: https://www.rv.hessenrecht.hessen.de/perma?d=LARE190022313
Vous vous demandez comment ce texte s’applique à votre situation ?
Consultation gratuite, sans engagement
Décrivez votre situation. Notre équipe vous recontactera par e-mail pour votre consultation.
Poursuivez vos recherches dans ChatGPT ou Claude
Connectez Omnilex pour rechercher dans le corpus juridique depuis votre assistant IA.