Staatsgerichtshof des Landes Hessen, 1991-12-10, P.St. 1136

P.St. 1136Cour constitutionnelle10 déc. 1991

Regest

1. Nach der Entscheidung des StGH (P.St. 1114, 1990-12-20) hatte das Hessische Ministerium für Wirtschaft und Technik mit seiner vor der Landtagswahl 1991 veröffentlichten Anzeigenserie "Hessen ist sonnenaktiv" die dortigen Antragsteller - Mitglieder der SPD-Fraktion - als Wahlbewerber in ihrem Grundrecht auf Chancengleichheit verletzt. 2. Der Antragsteller des vorliegenden Verfahrens, der sich die Klage "zu eigen machte", war aber kein zugelassener Wahlbewerber, so daß er durch die von ihm angegriffenen Maßnahmen des Ministeriums nicht in seinem passiven Wahlrecht verletzt werden konnte. Permalink - Diesen Link können Sie kopieren und verwenden, wenn Sie genau dieses Dokument verlinken möchten: https://www.rv.hessenrecht.hessen.de/perma?d=LARE190022246

Texte intégral

Staatsgerichtshof des Landes Hessen — P.St. 1136 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 1991-12-10

Aktenzeichen: P.St. 1136

ECLI: ECLI:DE:STGHHE:1991:1210.P.ST.1136.0A

Dokumenttyp: Beschluss

Normen: § 46 Abs 1 StGHG HE, Art 1 Verf HE, Art 73 Abs 2 Verf HE, Art 75 Abs 2 Verf HE, § 114 ZPO ... mehr

Leitsatz

  1. Nach der Entscheidung des StGH (P.St. 1114, 1990-12-20) hatte das Hessische Ministerium für Wirtschaft und Technik mit seiner vor der Landtagswahl 1991 veröffentlichten Anzeigenserie "Hessen ist sonnenaktiv" die dortigen Antragsteller - Mitglieder der SPD-Fraktion - als Wahlbewerber in ihrem Grundrecht auf Chancengleichheit verletzt.

  2. Der Antragsteller des vorliegenden Verfahrens, der sich die Klage "zu eigen machte", war aber kein zugelassener Wahlbewerber, so daß er durch die von ihm angegriffenen Maßnahmen des Ministeriums nicht in seinem passiven Wahlrecht verletzt werden konnte.

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