Staatsgerichtshof des Landes Hessen, 1966-01-26, P.St. 420

P.St. 420Cour constitutionnelle26 janv. 1966

Regest

Der Anspruch auf rechtliches Gehör verlangt, daß ein Gericht seiner Entscheidung keine Tatsachen und Beweisergebnisse zugrunde legen darf, zu denen der Betroffene sich nicht vorher äußern konnte. Permalink - Diesen Link können Sie kopieren und verwenden, wenn Sie genau dieses Dokument verlinken möchten: https://www.rv.hessenrecht.hessen.de/perma?d=LARE190021921

Texte intégral

Staatsgerichtshof des Landes Hessen — P.St. 420 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 1966-01-26

Aktenzeichen: P.St. 420

ECLI: ECLI:DE:STGHHE:1966:0126.P.ST.420.0A

Dokumenttyp: Beschluss

Leitsatz

Der Anspruch auf rechtliches Gehör verlangt, daß ein Gericht seiner Entscheidung keine Tatsachen und Beweisergebnisse zugrunde legen darf, zu denen der Betroffene sich nicht vorher äußern konnte.

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