Staatsgerichtshof des Landes Hessen, 1965-07-01, P.St. 406

P.St. 406Cour constitutionnelle1 juil. 1965

Regest

Für die Bezeichnung des angeblich verletzten Grundrechts genügt es, daß der Antrag hinreichend deutlich zu erkennen gibt oder daß sich aus ihm entnehmen läßt, welches Grundrecht verletzt sein soll. Permalink - Diesen Link können Sie kopieren und verwenden, wenn Sie genau dieses Dokument verlinken möchten: https://www.rv.hessenrecht.hessen.de/perma?d=LARE190021914

Texte intégral

Staatsgerichtshof des Landes Hessen — P.St. 406 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 1965-07-01

Aktenzeichen: P.St. 406

ECLI: ECLI:DE:STGHHE:1965:0701.P.ST.406.0A

Dokumenttyp: Beschluss

Leitsatz

Für die Bezeichnung des angeblich verletzten Grundrechts genügt es, daß der Antrag hinreichend deutlich zu erkennen gibt oder daß sich aus ihm entnehmen läßt, welches Grundrecht verletzt sein soll.

Permalink

Poursuivez vos recherches dans ChatGPT ou Claude

Connectez Omnilex pour rechercher dans le corpus juridique depuis votre assistant IA.