Staatsgerichtshof des Landes Hessen, 1962-04-06, P.St. 340

P.St. 340Cour constitutionnelle6 avr. 1962

Regest

Wenn ein Bundesgericht die letzte Entscheidung getroffen hat, kann der Staatsgerichtshof diese nicht nachprüfen;in einem solchen Falle können auch die Entscheidungen der Instanzgerichte nicht zum Gegenstand einer Grundrechtsklage gemacht werden. Permalink - Diesen Link können Sie kopieren und verwenden, wenn Sie genau dieses Dokument verlinken möchten: https://www.rv.hessenrecht.hessen.de/perma?d=LARE190021869

Texte intégral

Staatsgerichtshof des Landes Hessen — P.St. 340 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 1962-04-06

Aktenzeichen: P.St. 340

ECLI: ECLI:DE:STGHHE:1962:0406.P.ST.340.0A

Dokumenttyp: Beschluss

Leitsatz

Wenn ein Bundesgericht die letzte Entscheidung getroffen hat, kann der Staatsgerichtshof diese nicht nachprüfen;in einem solchen Falle können auch die Entscheidungen der Instanzgerichte nicht zum Gegenstand einer Grundrechtsklage gemacht werden.

Permalink

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