LG Hamburg 10. Zivilkammer, 2025-04-09, 310 O 11/24

310 O 11/24Tribunal cantonal9 avr. 2025

Texte intégral

LG Hamburg 10. Zivilkammer — 310 O 11/24 — Versäumnisurteil

Entscheidungsdatum: 2025-04-09

Aktenzeichen: 310 O 11/24

ECLI: ECLI:DE:LGHH:2025:0409.310O11.24.00

Dokumenttyp: Versäumnisurteil

Tenor

  1. Der Beklagte wird verurteilt, es bei Meidung eines für jeden Fall der Zuwiderhandlung vom Gericht festzusetzenden Ordnungsgeldes bis zu 250.000 €, ersatzweise Ordnungshaft, oder einer Ordnungshaft bis zu 6 Monaten zu unterlassen,

a. Abbildungen des K. H. öffentlich zur Schau zu stellen oder zur Schau stellen zu lassen, wie in der Anlage K5 bis K7 wiedergegeben geschehen,

b. Ausschnitte des Videos „S. e. A. i. M. g. w.? – H. und H1 #103 …“ ohne Zustimmung des K. H. öffentlich zugänglich zu machen und/oder zu bearbeiten, wie unter der URL https://www.t..com/@t. und aus den Anlagen K5 bis K7 ersichtlich geschehen.

Gründe

1 2. Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 5.000,- € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweils geltenden Basiszinssatz seit dem 07.02.2024 zu zahlen.

2 3. Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger und den P. H1 zur gesamten Hand 5.000,- € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweils geltenden Basiszinssatz seit dem 07.02.2024 zu zahlen.

3 4. Von den Kosten des Rechtsstreits haben der Kläger 1/4 und der Beklagte 3/4 zu tragen.

4 5. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

5 Anlage K5

6 Anlage K7

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