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615 Qs 83/25•LG Hamburg 15. Große Strafkammer, 2025-08-27, 615 Qs 83/25
615 Qs 83/25Tribunal cantonal27 août 2025
Die Mittelgebühr bildet zwar regelmäßig den Ausgangspunkt der Gebührenbemessung im straßenverkehrsrechtlichen Bußgeldverfahren, doch ist die konkrete Gebührenhöhe nach den Umständen des Einzelfalls zu bestimmen. Bei geringem Aktenumfang und einfach gelagertem Tatvorwurf ist eine Unterschreitung der Mittelgebühr sachgerecht.
Entscheidungsdatum: 2025-08-27
Aktenzeichen: 615 Qs 83/25
Dokumenttyp: Beschluss
Normen: § 46 OWiG, § 14 RVG, Nr 5100 RVG-VV, Nr 5103 RVG-VV, Nr 5109 RVG-VV ... mehr
Die Mittelgebühr bildet zwar regelmäßig den Ausgangspunkt der Gebührenbemessung im straßenverkehrsrechtlichen Bußgeldverfahren, doch ist die konkrete Gebührenhöhe nach den Umständen des Einzelfalls zu bestimmen. Bei geringem Aktenumfang und einfach gelagertem Tatvorwurf ist eine Unterschreitung der Mittelgebühr sachgerecht.
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