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315 O 141/23•LG Hamburg 15. Zivilkammer, 2024-02-26, 315 O 141/23
315 O 141/23Tribunal cantonal26 févr. 2024
Entscheidungsdatum: 2024-02-26
Aktenzeichen: 315 O 141/23
ECLI: ECLI:DE:LGHH:2024:0226.315O141.23.00
Dokumenttyp: Versäumnisurteil
sich im geschäftlichen Verkehr gegenüber seinen Kundinnen/Kunden vor Erhebung einer Klage beim Verwaltungsgericht Hamburg bzw. im vorangehenden Widerspruchsverfahren als Berater über Möglichkeiten des rechtlichen Vorgehens für ihren Fall zur Verfügung zu stellen.
Der Beklagte hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
[Beschluss] Der Streitwert wird endgültig auf 30.000,00 € festgesetzt.
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