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304 T 12/22•LG Hamburg 4. Zivilkammer, 2022-05-16, 304 T 12/22
304 T 12/22Tribunal cantonal / IVe chambre civile16 mai 2022
Entscheidungsdatum: 2022-05-16
Aktenzeichen: 304 T 12/22
Dokumenttyp: Beschluss
Das Verfahren wird gemäß § 568 ZPO der Kammer zur Entscheidung übertragen.
1 Die Entscheidung beruht auf § 568 S. 2 Nr. 2 ZPO, denn die Sache hat grundsätzliche Bedeutung. Bislang ist höchstrichterlich nicht geklärt, inwieweit eine teleologische Reduktion der §§ 130a, 130d ZPO bei Anträgen auf Erlass eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses zu erwägen ist, weil ohnehin ein Titel in Papierform beigebracht werden muss.
2 Die grundsätzliche Bedeutung der Sache folgt einerseits aus den weitreichenden Konsequenzen einer für die Praxis und andererseits aus der vom Beschwerdeführer aufgeworfene Frage der Ungleichbehandlung von Rechtsanwälten im Vergleich zu Inkassodienstleistern, da letztere durch § 130d ZPO nicht zur Nutzung elektronischer Dokumente verpflichtet werden.
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