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403 HKO 16/19•LG Hamburg 3. Kammer für Handelssachen, 2019-05-03, 403 HKO 16/19
403 HKO 16/19Tribunal cantonal3 mai 2019
Entscheidungsdatum: 2019-05-03
Aktenzeichen: 403 HKO 16/19
ECLI: ECLI:DE:LGHH:2019:0503.403HKO16.19.00
Dokumenttyp: Urteil
zu unterlassen,
im geschäftlichen Verkehr zu Zwecken des Wettbewerbs im Internet für neue Personenkraftwagenmodelle zu werben, ohne dabei Angaben über den Kraftstoffverbrauch und die CO2-Emissionen dieser Fahrzeugmodelle zu machen und sicherzustellen, dass dem Empfänger des Werbematerials diese Informationen automatisch in dem Augenblick zur Kenntnis gelangen, in dem auf der Internetseite erstmalig Angaben zur Motorisierung gemacht werden,
wie geschehen in der diesem Beschluss beigefügten Anlage K 2
für den „Lamborghini Ursus Blanko“ mit einer Motorleistung von 478 kW (650 PS).
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 229,34 € nebst Zinsen hieraus in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit 19.04.2019 zu zahlen.
Die Beklagte hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Der Streitwert wird auf 30.000,00 € festgesetzt.
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